Inklusion ist ein Rechtsgut (UN-BRK, SGB VIII). Mit Inklusion wird die Perspektive bezeichnet, die Behinderungen als gesellschaftliche bzw. soziale Konstruktionen ansieht, die es zu überwinden gilt. Demnach hat Behinderung ihren Ausgangspunkt nicht im Individuum, sondern in gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch Inklusion sollen Barrieren und Ausschlussprozesse abgebaut werden. In der „inklusiven“ Gesellschaft soll allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich sein, unabhängig von körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, aber auch unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Herkunft, ökonomischen Rahmenbedingungen, Religion, Weltanschauungen, Bildungsgrad, Migrationshintergrund, sexueller Orientierung etc.